Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
die vom Gesetzgeber vorgegebenen Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen treffen auch unsere Praxis. Wir sind daher gezwungen, Änderungen bei der Terminvergabe vorzunehmen:
1. Akute Erkrankungen wie akute diabetische Stoffwechselentgleisung, Thromboseverdacht, V. a. akute arterielle Durchblutungsstörung der Arme /Beine oder des Gehirns werden innerhalb von 24 Stunden behandelt
2. Dringliche Fälle werden innerhalb von maximal 4 bis 35 Tagen behandelt
3. Normale Termine werden nach Verfügbarkeit vergeben und liegen aktuell bei 4-5 Monaten Wartezeit
4. Onlinetermine können weiterhin für die Bauchschlagadervorsorgeuntersuchung bei Männern über 65 Jahre (einmal im Leben) und für Venenmessungen (kein Ultraschall!) vereinbart werden. Auch einzelne kurzfristig abgesagte Ultraschall-Untersuchungstermine werden online zur Buchung gestellt.
Für die beiden ersten Terminkategorien ist zukünftig zwingend eine ärztliche Bescheinigung der Dringlichkeit auf der Überweisung erforderlich, die Terminvereinbarung kann dann erfolgen durch
- Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (Tel. 116117)
- Die Vermittlung durch den Hausarzt (sogenannter Hausarztvermittlungsfall bzw. Überweisungssteuerung), hierzu wird eine Dringlichkeit auf der Überweisung oder einem Extraformular vom Hausarzt bestätigt
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Selbstvorstellungen in der Praxis unter den derzeitigen Bedingungen nicht mehr akzeptieren können und weiterhin auf die Einhaltung vereinbarter Termine bzw. eine Absage spätestens 24 Stunden vorher bestehen müssen (Ausnahme akute Erkrankung am Tag des vereinbarten Termins). Da wir eine reine Bestellpraxis sind, werden für nicht rechtzeitig abgesagte Termine 35 Euro Ausfallsentgelt fällig. Absagen sind möglich per Mail, Fax, Telefon oder AB außerhalb der Sprechzeiten.
Wir setzen uns für Ihre Gesundheit ein.
Unsere Sprechstunden finden Montag bis Freitag nach vorheriger Terminvereinbarung statt.